Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin - Definition. Was ist Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin
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Was (wer) ist Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin - definition


Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin         
Das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25. September 1990, kurz Berlin-Übereinkommen, wurde zwischen der damaligen Bundesrepublik Deutschland und den drei Westalliierten USA, Großbritannien und Frankreich im Zusammenhang mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag geschlossen.